Verfahren der Rest­schuld­befreiung von sechs auf drei Jahre verkürzt

Überschuldete Unternehmen und Verbraucher kommen jetzt schneller aus der Insolvenz heraus. Die Dauer des Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre verkürzt. Die Neuregelung gilt für ab dem 1. Oktober 2020 beantragte Verfahren.