Aussetzung der Insolvenzantragspflicht infolge der Ausbreitung der COVID-19-Pandemie

Aufgrund der raschen Ausbreitung des Corona-Virus hat die Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen zur Verlangsamung der Pandemie beschlossen. Diese treffen vor allem die Wirtschaft schwer. Zwar hat die Bundesregierung angekündigt, dass den Unternehmen finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden sollen; die beschlossenen Hilfen werden die Unternehmen jedoch nicht innerhalb der in der Insolvenzordnung verankerten Drei-Wochen-Frist erreichen. Bundestag und Bundesrat haben daher in Windeseile das COVID-19-Insolvenz-Aussetzungsgesetz (COVInsAG) beschlossen. Das am 27. März 2020 in Kraft getretene Gesetz möchten wir Ihnen in unserem Blog-Beitrag näher vorstellen.

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