GESELLSCHAFTSRECHT

Wir beraten Sie gerne im HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT, insbesondere in den nachfolgenden Angelegenheiten:

HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT

Das Handels- und Gesellschaftsrecht beinhaltet zwei für Unternehmen besonders wichtige Rechtsgebiete. Während das Handelsrecht als sogenanntes „Sonderrecht der Kaufleute“ eine Vielzahl von auf den unternehmerischen Rechtsverkehr abgestimmten Regelungen enthält, behandelt das Gesellschaftsrecht die rechtliche Organisation Ihres Unternehmens. 

Im Handelsrecht beraten wir Sie gerne zu allen Fragen, die das operative Geschäft Ihres Unternehmens mit sich bringt. Dies können sowohl die notwendigen Vertragswerke für Ihr Unternehmen, wie Lieferverträge oder Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Einkauf und/ oder Verkauf Ihres Unternehmens, als auch die Einbindung von weiteren Personen in Ihre Vertriebsstruktur, wie beispielsweise Handelsvertreter, sein. Sofern es dennoch mal zu Schwierigkeiten in der Geschäftsbeziehung zu Vertragspartnern kommt, vertreten wir Sie gerne außergerichtlich und – sollte dies erforderlich werden – gerichtlich. 

Im Gesellschaftsrecht begleiten wir Sie gerne bei der Gründung Ihrer Gesellschaft und finden für Ihr Unternehmen die passende Gesellschaftsform. Die erforderlichen Vertragswerke, wie den Gesellschaftsvertrag und die Gründungsurkunde entwerfen wir ebenso gerne für Sie wie ergänzende Verträge, wie beispielsweise Geschäftsführer-Verträge.  

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