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Wir beraten Sie gerne im Vertragsrecht, insbesondere in den nachfolgenden Angelegenheiten:

VERTRAGSRECHT

Für den Abschluss eines Vertrages braucht es grundsätzlich nicht viel: zwei Erklärungen, die in Bezug aufeinander abgeben werden und die in Bezug auf die gewünschte Rechtsfolge übereinstimmen. Damit ermöglichen uns Verträge unsere persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse rechtlich zu gestalten. Wir entscheiden selbst, mit wem wir über welchen Gegenstand und zu welchem Preis wir einen Vertrag abschließen wollen. Das können sowohl bestellte Waren, die gemietete Wohnung, das gekaufte Fahrzeug, eine Immobilie, aber auch jegliche Dienst- oder Werkleistung, wie beispielsweise eine Beratung oder der Bau eines Eigenheims sein. 

Die Regelungen eines Vertrags werden jedoch regelmäßig erst dann relevant, wenn nicht alles so läuft, wie man es sich ursprünglich vorgestellt hat. Störungen in der Vertragsbeziehung, z.B. weil nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig geleistet wurde oder der Vertragspartner mit der Zahlung ausbleibt, führen häufig zu Konflikten zwischen den Vertragsparteien. Für all diese Fälle sollte der Vertrag Regelungen vorsehen, wie mit solchen Störungen umgegangen werden soll. Verträge dienen also nicht zuletzt dazu, Konflikte in der Zukunft zu vermeiden und Sie im Falle von Störungen in der Vertragsbeziehung rechtlich abzusichern.  

Darüber hinaus stehen Ihnen eine Reihe von gesetzlichen Rechten zu, wenn beispielsweise die bestellte Ware oder die gemietete Wohnung einen Mangel aufweist oder sich der Vertragspartner seinen vertraglichen Pflichten entzieht. Dies kann eine Minderung, ein Schadensersatzanspruch oder gar der Rücktritt vom Vertrag bzw. die Kündigung sein. Kommt es zu Schwierigkeiten in der Vertragsbeziehung, bedarf es häufig anwaltlicher Unterstützung, um die Rechte gegenüber dem Vertragspartner geltend zu machen und notfalls auch gerichtlich durchzusetzen. 

Mit den passenden und klarformulierten Regelungen im Vertrag können Sie häufig lange Auseinandersetzungen mit Ihrem Vertragspartner vermeiden. Dafür ist es wichtig, den Vertrag so zu formulieren, dass er nicht nur von Juristen, sondern vor allem von den Vertragsparteien verstanden wird. 

 

Häufig gestellte Fragen aus dem Vertragsrecht

In Deutschland gilt grundsätzlich eine Formfreiheit für Verträge. Dies bedeutet, dass Sie einen Vertrag nicht zwingend schriftlich verfassen müssen, sondern eine mündliche Übereinkunft oder ein Handschlag ausreichen, um einen wirksamen Vertrag abzuschließen. Das Gesetz schreibt jedoch für bestimmte Vertragarten eine strengere Form, z.B. die Schriftform oder die notarielle Beurkundung, vor. Vertragsarten, für die keine Formfreiheit gilt, sind beispielsweise Grundstücksverträge, Bürgschaften, Testamente, die Eheschließung und Verbraucherkreditverträge. Wird die vorgeschriebene Form nicht eingehalten, kann dies zur Nichtigkeit des gesamten Vertrages führen. 

Aber auch, wenn eine gesetzliche Form nicht vorgeschrieben ist, empfiehlt es sich aus Nachweisgründen, zumindest wichtige Verträge immer schriftlich abzuschließen.

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