VERKEHRSRECHT

Verkehrsunfall

Nach einem Verkehrsunfall herrscht häufig große Unsicherheit:

• Welche Rechte und Pflichten habe ich?
• Welcher Schadensersatz steht mir zu?
• Bekomme ich ein Schmerzensgeld?
• Habe ich Anspruch auf einen Mietwagen?
• Muss ich bei der Polizei eine Aussage zum Unfallhergang abgeben?

Hinzu kommt, dass der Schriftverkehr mit Versicherungen, Behörden und dem Unfallgegner oft langwierig und nervenaufreibend ist. Gerade bei Versicherungen ist es nicht unüblich, dass man viel Zeit am Telefon in der Warteschleife verbringt.

Kommen Sie daher nach einem Verkehrsunfall direkt zu uns. Wir sorgen dafür, dass Sie nach einem Verkehrsunfall alle Beträge bekommen, die Ihnen zustehen und nehmen Ihnen die komplette Regulierung des Unfalls ab.

Und das Beste: Wenn Sie unverschuldet an einem Unfall sind, trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung auch unsere Anwaltskosten. Sie zahlen für unsere Hilfe somit nichts.


 
Verkehrsstrafrecht

Sie wurden geblitzt, sind mit Alkohol/Drogen am Steuer erwischt worden oder ohne Fahrerlaubnis gefahren? Solche Vergehen ziehen in der Regel ein Strafverfahren nach sich. Dieses führt neben einer Geldbuße oder Freiheitsstrafe häufig auch zu einem Fahrverbot oder sogar zur kompletten Entziehung der Fahrerlaubnis.

Es ist daher entscheidend, die Verteidigung so früh wie möglich zu planen.

Sollten Sie daher wegen einer Verkehrsstraftat verdächtigt werden, machen Sie immer von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Machen Sie zunächst keine Angaben bei der Polizei, sondern sprechen Sie erst mit uns. Sie sind nur verpflichtet der Polizei Ihre Personalien mitzuteilen – sonst nichts.

Nachdem Sie mit uns gesprochen haben, lassen wir uns von der Polizei die Ermittlungsakte kommen und planen dann mit Ihnen das weitere Vorgehen. Hierbei geht es für uns ausschließlich um Ihre Interessen, um Ihre bestmögliche Verteidigung zu erreichen. Gemeinsam mit Ihnen planen wir daher das weitere Vorgehen und Ihre Verteidigung.