INSOLVENZRECHT

Eine Insolvenz ist für jeden, ob Privatperson oder Unternehmer, eine existenzbedrohende Lage.

Hier muss schnell und kompetent agiert werden. Ohne einen auf das Insolvenzrecht spezialisierten Berater können gravierende Fehler passieren.

Rechtsanwalt Christian Sellerbeck ist selbst Insolvenzverwalter und Fachanwalt für Insolvenzrecht. Er steht Ihnen daher gerne bei allen Fragen und Problemen gerne zur Seite.

Für Privatpersonen und Unternehmern in scheinbar aussichtslosen finanziellen Situationen hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen die Restschuldbefreiung zu erlangen und einen finanziellen Neustart zu erreichen.

Die entsprechenden Anträge können wir für Sie stellen und begleiten Sie durch das Insolvenzverfahren.

Von einer Insolvenz kann man aber auch dann betroffen sein, wenn ein Geschäftspartner oder der Arbeitgeber in Insolvenz gerät. Auch hier ist richtiges Handeln von höchster Wichtigkeit um finanzielle Verluste zu begrenzen.

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass ab dem 01. Oktober 2020 die Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre verkürzt wird. Das bedeutet, dass alle Schuldner, die ab dem 01.10.2020 einen Insolvenzantrag stellen nach drei Jahren die Restschuldbefreiung erhalten können. Gerne helfen wir Ihnen dabei. Wir begleiten Sie durch das gesamte Antragsverfahren bis zur Insolvenzeröffnung und Restschuldbefreiung.

Als Gläubiger in einem Insolvenzverfahren, in dem wir als Insolvenzverwalter tätig sind, erhalten sie Informationen zum Stand des Verfahrens unter:

https://www.meine-forderung.info/schmidt-sellerbeck