Sollten Sie daher wegen einer Verkehrsstraftat verdächtigt werden, machen Sie immer von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Machen Sie zunächst keine Angaben bei der Polizei, sondern sprechen Sie erst mit uns. Sie sind nur verpflichtet der Polizei Ihre Personalien mitzuteilen – sonst nichts.