STRAFRECHT

Der Ausgang eines Strafverfahrens kann gravierende Folgen haben. Im Falle einer Verurteilung besteht die Gefahr, dass Sie eine Haftstrafe verbüßen müssen. Es ist daher wichtig, seine Rechte zu kennen und von diesen so früh wie möglich und konsequent Gebrauch zu machen.

Sollte daher ein Strafverfahren drohen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

1. Machen Sie von Ihrem Recht zur Aussageverweigerung Gebrauch
Machen Sie gegenüber der Polizei keine Angaben, sondern bestehen Sie darauf zuerst mit Ihrem Anwalt zu sprechen.

2. Kontaktieren Sie uns so früh wie möglich
Nehmen Sie mit uns umgehend Kontakt auf, sobald ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet wird. Auch wenn Sie zunächst von der Polizei noch nicht befragt worden sind oder noch kein „offizielles Schreiben“ der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts haben: Kontaktieren Sie uns frühzeitig! Je eher wir vom Strafverfahren wissen, desto besser können wir Ihre Verteidigung mit Ihnen gemeinsam planen.

Sobald wir von Ihnen beauftragt wurden, beantragen wir Einsicht in die Ermittlungsakte. Dies bedeutet, dass uns von der Staatsanwaltschaft bzw. der Polizei sämtliche Unterlagen zugesandt werden. Im Anschluss können wir Ihnen dann genau erläutern, was Ihnen vorgeworfen wird und welche Strafe droht. Auch können wir Ihnen aufgrund unserer Erfahrung eine entsprechende Einschätzung der Lage geben.

Anschließend planen wir mit Ihnen das weitere Vorgehen und erarbeiten für Sie eine entsprechende Verteidigungsstrategie.