ERBRECHT

Durch eine sinnvolle und durchdachte Nachlassplanung können Sie zum Erhalt des von Ihnen geschaffenen Vermögens beitragen, hierbei beraten wir Sie gerne.

Wir unterstützen Sie kompetent bei der Nachlassabwicklung, der Teilung oder Verwaltung des Nachlasses.

Bei Auseinandersetzungen zwischen Miterben vertreten wir engagiert Ihre Interessen gegenüber den weiteren Miterben gerichtlich und außergerichtlich.

Wenn nahe Angehörige nicht bedacht werden steht ihnen ein Pflichtteilsrecht zu. Wir vertreten Pflichtteilsberechtigte bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche aber auch Erben bei der Abwehr unberechtigter Pflichtteilsansprüche.